Schuleinzugsbereiche der Grundschulen nicht verändern

Antrag für den Schulausschuss am 26. April 2018

Die Schuleinzugsbereiche der Grundschulen werden nicht verändert. In Ausnahmefällen soll es jedoch ermöglicht werden, bestehende Standorte durch Profilierung und eine Aufweitung des Einzugsbereichs (vergleichbar mit der Leineberg-Grundschule) zu stärken. Grundschulen, die sich als Ganztagsgrundschulen entwickeln oder weiter entwickeln wollen, erhalten die dafür notwendige Unterstützung. Das betrifft aktuell

  • 1. die Regenbogenschule in Elliehausen, für die unter Beibehalt des gemeinsamen Einzugsbereiches mit Esebeck und Holtensen weitere Räumlichkeiten notwendig sind.
  • 2. die Wilhelm-Henneberg-Schule, die nach einem provisorischen Start für das kommende Schuljahr qualitativ besser ausgestattet werden muss.
  • 3. Die Grundschule Herberhausen, denn in Herberhausen beginnt die Diskussion über Ganztag und Betreuung. Begründung: Das Schulstättenentwicklungskonzept der Stadt Göttingen sieht als eine Möglichkeit der Optimierung bzw. Deckung des Raumbedarfs auch die Option vor, Schuleinzugsbereiche von Grundschule zu verändern.

Durch das politische Setzen von – neuen – Grenzen lässt sich die Attraktivität und die Akzeptanz von Schulen bei den Eltern jedoch nicht verändern. Vielmehr ist dafür ein längerer Prozess notwendig, in dem die Profile von Grundschulen gestärkt werden. Die aktuelle Diskussion um einen neuen Zuschnitt des Schuleinzugsbereichs Holtensens hin zur Hagenbergschule zeigt beispielhaft. Es gilt, durch alternative Maßnahmen, beispielsweise eine progressive Profilierung über Sport- oder künstlerische Angebote diese Standorte zu stärken. Mit Ausnahme der Mittelbergschule in Hetjershausen und der Wilhelm-Busch-Grundschule in Geismar, die beide ausdrücklich keinen bzw. einen eigens organisierten Ganztag wünschen, sind alle Göttinger Grundschulen bereits Ganztagsschulen oder machen sich auf den Weg, diesen einzurichten. Die Schulen, die diese elementaren pädagogischen, aber auch für die Entwicklung der städtischen Quartiere wichtigen Aufgaben übernehmen, müssen dafür hinreichende Unterstützung vom Schulträger erhalten.