Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 10. Mai 2023
Der Rat möge beschließen, Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Pilotprojekt eine Straße vor einer Grundschule (z.B. der Wilhelm-Henneberg-Schule) als Schulstraße zu erproben und sie zu diesem Zweck zum täglichen Schulbeginn und Schulende für ca. 30 Minuten für den KfZ-Verkehr zu sperren. Zur besseren Akzeptanz der Schulstraße ist es dabei notwendig, dass die Verwaltung unterschiedliche Akteure möglichst früh in die Überlegungen und Planungen einbindet (u.a. Schulgemeinschaft inklusive Schulleitung, lokale Initiativen vor Ort sowie mögliche Kooperationspartnerinnen (wie beispielsweise die Ortsgruppen des ADFCs)). Im Anschluss an die Durchführung des Pilotprojektes soll sodann ein Erfahrungsbericht in Bezug auf Sicherheit der Schüler:innen, dauerhafte Veränderung der Verkehrsströme und Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft erstellt werden. Ziel des Antrags ist es, eine Schulstraße dauerhaft zu etablieren und dieses Modell auch auf andere Grundschulen zu erweitern. Begründung: Vor- und nach der Schule geht es oft hektisch zu: Autos halten oder parken in zweiter Spur, Kinder laufen mit ihren Schultaschen zwischen den Autos zur Schule. Unzählige Autos fahren vor das Schulgebäude und rangieren teilweise verkehrswidrig. Morgendliches Verkehrschaos vor der Schule. Autos reihen sich aneinander und blockieren sämtliche Verkehrswege. Kaum jemand blickt noch durch. Diese unübersichtlichen Situationen sind für Kinder kaum zu überblicken und gefährlich. Häufig entstehen so gefährliche Situationen für die Schüler:innen. Vor allem für Kinder, die gerade noch lernen, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden, ist diese Situation unübersichtlich und gefährlich. Eine Lösung für die-ses Problem kann eine Schulstraße sein. Der Begriff Schulstraße ist gesetzlich nicht näher definiert. Konkret bedeutet „Schulstraße“, dass die Straße vor der Schule in den Zeiten rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrt ist – meist für eine halbe Stunde. Wenn der größte Ansturm vorbei ist, ist die Straße wie gehabt geöffnet. Es kann so sichergestellt werden, dass alle Kinder die Möglichkeit erhalten, sicher ihren Schulweg zu bestreiten. Die Sperrung der Straße wird mit dem Verkehrsschild „Verbot der Einfahrt“ beschildert. Damit ist die Zufahrt für den motorisierten Verkehr temporär nicht erlaubt. Auch Anliegerinnen dürfen in der festgelegten Zeit lediglich von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz aus der Straße herausfahren. Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ist ein uneingeschränktes Befahren erlaubt. Schulstraßen sind ein einfaches Mittel, um den Schulweg sicherer zu machen und die Selbständigkeit von Kindern zu fördern.
Eine Schulstraße trägt dazu bei, das PKW-Verkehrskommen vor Schulen und die Anzahl der Elterntaxis zu reduzieren. Positiver Nebeneffekt: Kinder kommen vermehrt mit dem Fahrrad, dem Roller oder zu Fuß zur Schule, was gut für ihre Konzentration und für die Gesundheit ist.
Die Schulstraßen können als gute Basis für das gesamte nachhaltige Mobilitätsnetz der Stadt Göttingen dienen. Mittels Fahrradstraßen und Fahrrad-Zonen kann ein flächendeckendes Netz für ein sicheres Schul(rad)wegenetze entstehen.