Keine Verlierer bei der Einführung der Beitragsfreiheit für Kindergärten

Antrag für den Rat am 17. August 2018

Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass durch die Einführung der Beitragsfreiheit für Kindergärten, die durch die Landesregierung ermöglicht wird, keine Konstellationen eintreten, in denen Eltern für alle ihre Kinder mehr Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten als vorher zahlen müssen. Dies ist durch entsprechende Satzungsänderungen in der Gebührenordnung für städtische Kindertagesstätten wie auch durch Abstimmungen mit den freien Trägern zu erwirken.

Begründung:

Durch die Einführung der Beitragsfreiheit entfällt offenbar die so genannte Geschwisterermäßigung bei Familien mit mehreren Kindern, die Hort, Krippe und Kindergarten nutzen. Die Stadt Northeim hat auf diese Konstellation bereits reagiert und die Geschwisterermäßigung beibehalten. Göttingen sollte als familienfreundliche Stadt, in der sie immer in Vorreiter-Position war, genauso vorgehen. Sonst produziert ein bildungspolitischer Durchbruch Verlierer.