Wir fragen die Verwaltung und bitten um Antwort:
- Nach der Information durch den Erwerber der Teilfläche des ehemaligen IWF wurden bis heute noch keine Bauanträge gestellt, obwohl die Frist aus dem geschlossenen städtebaulichen Vertrag zur Einreichung der Bauanträge Ende Januar 2019 abgelaufen ist. Hat die Verwaltung dem Erwerber und dem Verkäufer, die beide gesamtschuldnerisch gegenüber der Stadt aus dem geschlossenen städtebaulichen Vertrag haften, eine Nachfrist gesetzt und die Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 € pro zu schaffender Wohnung angedroht? Wann, mit welcher Fristsetzung ist dies oder aber warum nicht geschehen?
- Sofern auch für die im Eigentum der EBR Projektentwicklungs GmbH verbliebene Grundstücksfläche noch kein Bauantrag gestellt wurde, obwohl auch hinsichtlich dieser Fläche die Frist gemäß dem städtebaulichen Vertrag Ende Januar 2019 abgelaufen ist, fragen wir: Wurde gegenüber dieser Eigentümerin eine Frist zur Einreichung gesetzt und die Vertragsstrafe angedroht? Wann ist hier die Frist abgelaufen?