B-Plan für ein Baugebiet „Schützenanger“

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Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Gelände, das bisher für den GöVB-Betriebshof „Schützenanger“ vorgesehen war, einen B-Plan zu erstellen, um Wohnbebauung zu ermöglichen.

Ziel ist, preiswerten Wohnraum als Geschosswohnungsbau in attraktiver Lage zur Leine zu realisieren. Dies kann zum Beispiel durch serielles Bauen, z.B. nach dem Vorbild von Tarzan und Jane, erfolgen.

Begründung

Nachdem der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses zum o.g. Bebauungsplan vom 12.12.2022 aufgrund der fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB, aufgehoben wurde, ist der bisher vorgesehene Geltungsbereich frei für neue Planungen.

Der bestehende Bebauungsplan Göttingen Nr. 35 „Maschmühlenweg“, 10. Änderung, setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kultur und Sport fest, öffentliche Parkplätze, sowie Grünflächen und Baumstandorte. In Göttingen fehlen jedoch tausende Wohnungen, vor allem im bezahlbaren Bereich. Es besteht ein großer Bedarf. Dieser Bedarf könnte mit den entstehenden Wohnungen zum Teil befriedigt werden.