27 Kinder sind zu viel Kleinere Klassen für unsere Jüngsten!

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Schulausschusses der Stadt Göttingen 27. August 2020

Die Verwaltung wird beauftragt,

umgehend mit der Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, Außenstelle Göttingen in Kontakt zu treten um eine Lösungen zu erarbeiten, damit zum Schulstart 2020 sowohl an der Lohbergschule als auch an der Wilhelm-Busch-Schule kleinere 1. Klassen eingerichtet werden.

Begründung:

An beiden Schulen sollen zum Beginn des neuen Schuljahres die Belastungsspielräume maximal ausgereizt werden und im ersten Jahrgang jeweils zwei Klassen à 27 bzw. 27 und 26 Schülerinnen und Schüler aufgemacht werden, obwohl die gesetzliche Höchstgrenze 26 Kinder beträgt.

Die jeweiligen Schulelternratsvertretungen sehen dies mit großer Sorge: Schon in Vor-Corona-Zeiten ist die festgeschriebene Höchstzahl eine, die es vielen Kindern erschwert, einen gelingenden Start und motivierend-unterstützenden Weg in die Schullaufbahn einzuschlagen. Unter den besonderen aktuellen Bedingungen sind die Probleme vorgezeichnet: (Über-)volle Klassen, Gedränge, wo Abstand sinnvoll und gesunderhaltend wäre.

Die Sorgen der Eltern teilen wir. Deshalb fordern wir in diesem Antrag die maximale Teiler-Grenze von 27 Schülerinnen und Schülern pro Klasse abzulehnen und im Sinne der Jüngsten unserer Schulkinder, an beiden Schulen eine weitere Klasse aufzumachen.

Darüber hinaus ist es aus sozialpolitischen Gründen zu erwähnen, dass durch die Entscheidung für zwei erste Klassen verhindert wird, dass zum Beispiel Kinder aus der Groner Landlandstraße Klassen in der Wilhelm-Busch-Schule besuchen. Nicht zuletzt aus Sicht gelingender Integration sollte ihnen diese Beschulung ermöglicht werden. Dies ist nur im Rahmen einer weiteren ersten Klasse zu verwirklichen.

Der abschlägige Bescheid mit rein formalen und organisatorischen Argumenten stößt auf Unverständnis. Denn selbst die gültige Erlasslage erlaubt es den Verantwortlichen, Klassen so zu bilden, dass – sogar unabhängig von der derzeitigen Ausnahmesituation – auch zu erwartende Erhöhungen oder Rückgänge bei den Schülerzahlen vorab berücksichtigt werden können und von vornherein kleinere Klassen gebildet werden.