Senkung der Kreisumlage

Geldscheine; Foto: unsplash

Interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rats der Stadt Göttingen am 18.06.2021

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen fordert den Landrat und den Kreistag des Landkreises Göttingen auf, den Hebesatz der Kreisumlage für die künftigen Haushaltsjahre dauerhaft von 50 auf 48 Punkte zu senken.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Landrat und die Fraktionen des Kreistages schriftlich über die beschlossene Resolution zu informieren und sie aufzufordern, für eine Senkung der Kreisumlage einzutreten.

Begründung:
Der Landkreis Göttingen schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss von 19 Millionen Euro ab, während die Stadt Göttingen 2020 mit einem Minus von 14,3 Millionen Euro abschließt. Grund für das Defizit sind die pandemiebedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer und der Ausgleich ebenfalls pandemiebedingter höherer Defizite bei den städtischen Gesellschaften wie der GöSF, der GöVB oder der GWG sowie pandemiebedingte Mehrausgaben zum Schutz der Bevölkerung wie Filteranlagen in Schulen und Kitas. Sorgte die Kreisumlage schon vor Corona für Unstimmigkeiten, treten diese nun noch deutlicher zu Tage und bedürfen dringend einer Korrektur.

Wir schließen uns als Fraktionen der Stadt Göttingen dem guten Vorstoß des Gemeinderats Bovenden an und fordern ebenfalls die nachhaltige Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage. Wir bleiben dabei hinter der Forderung der Bovender um Senkung um 5 Punkte zurück und fordern nur die Senkung um 2 Punkte, dieses aber dauerhaft. Die Begründung des Gemeinderats Bovenden übernehmen wir in weiten Teilen.
Wir wollen auch alle andere Gemeinden im Landkreis Göttingen ermutigen, diesen Schritt zu gehen und gemeinsam mit uns die dauerhafte Senkung der Kreisumlage zu fordern:

Im Zuge der Corona-Pandemie sind die Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden unter massiven Druck geraten. Durch den Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen müssen freiwillige Leistungen kritisch überprüft und notwendige Investitionen verschoben werden. Gleichzeitig werden die Landkreise durch Corona-Hilfen des Bundes, beispielsweise bei den Kosten der Unterkunft, und durch den Kommunalen Rettungsschirm des Landes unterstützt.
Darüber hinaus profitiert der Landkreis Göttingen in erheblichem Maße von der Sonderzahlung aus dem Kommunalen Rettungsschirm, die den Gemeinden vom Land gewährt wird. Je höher der Hebesatz der Kreisumlage ist, desto umfassender bereichert sich der Landkreis an Hilfszahlungen, die eigentlich den Gemeinden zufließen sollen. Eine in diesem Zusammenhang diskutierte Entlastung der Gemeinden auf anderem Wege, etwa durch Förderprogramme des Landkreises, ist keine adäquate Alternative zur Senkung der Kreisumlage. In dieser Situation ist es vielmehr ein Gebot der Fairness und Solidarität, dass der Landkreis Göttingen seine jahrelang angesammelten Rücklagen angreift und die Gemeinden dauerhaft entlastet. Nach dem Prinzip der Subsidiarität sollten die Gemeinden vielmehr selbst entscheiden, wo der Schuh am stärksten drückt und in welche Vorhaben sie ihr Geld investieren.

Im Dezember 2020 hat auch der Kämmerer der Stadt Göttingen, Christian Schmetz, eine Senkung der Kreisumlage gefordert. Herr Schmetz brachte in seiner Rede vor dem Göttinger Stadtrat zum Ausdruck, dass er in dieser Frage auf klare Forderungen aus den Gemeinden des Landkreises hoffe.
Die vorliegende Resolution soll einen Beitrag dazu leisten, dem Landrat und den Mitgliedern des Kreistages die Dringlichkeit einer Senkung der Kreisumlage aufzuzeigen.
Die Gemeinden bilden die Grundlage des demokratischen Staates (vgl. § 2 Abs. 1 NKomVG). Entsprechend selbstbewusst sollten sie gegenüber dem Landkreis auftreten.