Schulaufnahmeverfahren für Schüler*innen mit Förderbedarfen

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Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und §10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

In diesem Anmeldungsmodus gab es keine Informationen zum Aufnahmeverfahren, d.h. u.a. zur Anzahl der zieldifferent zu beschulenden Kindern des aktuellen 4. Jahrgangs.

Daher fragen wir:

Welche Schulformen und welche Schulen haben jeweils wie viele Kinder mit zieldifferentem Förderbedarf aufgenommen?

Ebenfalls bitten wir für die drei Förderzentren um die jeweiligen Anzahlen der aufgenommenen Kinder im Bereich GE (Schule am Tannenberg), KME (Heinrich Böll Schule) und LE (Martin-Luther-King Schule).

Ferner erbitten wir Informationen, in welcher Form die Bonifatiusschule II eingebunden wurde und welche Absprachen hier zwischen Stadt und Bistum getroffen worden sind.

Antwort der Verwaltung:

Aufnahmen von Schülerinnen mit Förderbedarf für die 5. Klasse zum Schuljahr 2021/22:

Gymnasien:

Felix-Klein-Gymnasium 1 (zielgleich)

Hainberg-Gymnasium 0

Otto-Hahn-Gymnasium 0 (2 Anträge auf Feststellung eines FöB sind gestellt)

Max-Planck-Gymnasium 0

Theodor-Heuss-Gymnasium 1 (zielgleich)

Gesamtschulen:

Neue IGS 16 (4 zielgleich, 12 zieldifferent)

Georg-C.-Lichtenberg-Gesamtschule 14 (5 zielgleich, 9 zieldifferent)

Geschw.-Scholl-Gesamtschule 24 (4 zielgleich, 20 zieldifferent)

Oberschule in Göttingen:

Bonifatiusschule II 5 (alle zieldifferent)

Die Bonifatiusschule II nimmt im Rahmen ihrer Kapazitäten und der vorhandenen Förderlehrerstunden Inklusionsschülerinnen auf.

Förderschulen:

Martin-Luther-King-Schule: 3

Heinrich-Böll-Schule: 2 (jetzt 11 SuS in Klasse 5)

Schule am Tannenberg: 1 (jetzt 13 SuS in Klasse 5)