Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
am 18. Februar 2022
Der Rat beschließt gemäß §71, Abs. 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer für die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen.
Begründung
Nach der Konstituierung des Rates in seiner Sitzung im November 2021 hat sich nunmehr gezeigt, dass das Verteilverfahren nach Hare-Niemeyer für die Ausschusssitze am ehesten geeignet ist, das Göttinger Kommunalwahlergebnis insoweit abzubilden, dass zumindest auch kleine Fraktionen mit drei Ratssitzen einen Anspruch auf einen Sitz in allen Ausschüssen erhalten. Leider ist ein Verfahren für noch kleinere Fraktionen nicht abbildbar. Gewünscht ist eine Zustimmung, um wenigstens annähernd eine Abbildung zu erreichen.