Möglichkeiten zum beschleunigten Wohnungsbau nutzen

Interfraktioneller Antrag der SPD, CDU und FDP-Fraktionen im Rat der Stadt Göttingen

Schnelle Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Göttingen

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung prüft auf Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetzes und der Entscheidung des Niedersächsischen Umweltministeriums, Möglichkeiten und konkrete Maßnahmen, bei denen von geltenden Bauvorschriften abgewichen werden sollte, um den Wohnungsneubau voranzutreiben und zu vereinfachen.

Von einem verschärften Vorkaufsrecht soll die Stadt Gebrauch machen.

Die Öffentlichkeit wird zeitnah über die Möglichkeiten und Maßnahmen über die Presse informiert.

Begründung:

Auf Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetzes und der Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ist Göttingen eine der Städte in Niedersachsen, denen es erlaubt wird, von geltenden Bauvorschriften abzuweichen, um den Wohnungsneubau vorantreiben zu können.

Wohnraumknappheit und hohe Mieten stellen für viele Menschen in Göttingen ein großes Problem dar. Mit der nun ermöglichten Ausnahmeregelung, die explizit Göttingen vorsieht, hat die Stadt nun die Möglichkeit, einfacher neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung besagt, dass von geltenden Bauvorschriften abgewichen werden kann und Ausnahmen von üblichen Vorgaben möglich sind. Diese deutliche Vereinfachung beim Wohnungsbau muss umgehend als Chance verstanden und umgesetzt werden.