Klimaschutz im Haushalt 2022

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Über Stellungnahmen von Göttingen Zero und auch durch Leserbriefe im Göttinger Tageblatt wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erzeugt, die von der Verwaltung im Haushaltsentwurf vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen seien unzureichend, da angeblich investive Maßnahmen ohne Wirkung einberechnet würden. Außerdem reichten die Maßnahmen insgesamt nicht aus.

Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme dazu (Schreiben von Göttingen Zero und Leserbriefe in der Anlage) und bitten ebenfalls darum, u.a. Fragen nach Möglichkeit in die Beantwortung einzubeziehen.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie sind die dort dargestellten Maßnahmen ausgewählt worden, um dem Klimabudget zugerechnet werden zu können?

Wie sind die aufgeführten % Anteile ermittelt worden?

Sind die in dem Schreiben von German Zero als „Übergreifende Maßnahmen (1.1 bis 1.4)“ und „Einzelmaßnahmen (2.1 bis 2.16) genannte Punkte im Entwurf des Haushaltes ausreichend berücksichtig?

Ist die Verwaltung mit den von Ihr vorgeschlagenen Haushaltsansätzen 2022 und Folgende in der Lage, das Ziel Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen?

Muss in verschiedenen Bereichen im Haushalt nachgesteuert werden? Wenn ja, in welchen Bereichen und mit wie vielen Mitteln?

Was müsste zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden, um das von der Initiative vorgelegte Programm „Klimaschutz in Göttingen jetzt“ umzusetzen?

Der Klimabeirat hat sich in der Vergangenheit als Instrument bewährt. Sind andere Formate der Beratung bzw. der Beteiligung von Seiten der Verwaltung geplant?