Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle für Göttingen

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Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 17. Juni 2022

Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für eine weisungsunabhängige Antidiskriminierungsstelle in der Stadtverwaltung zu entwickeln.

Begründung:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert in ihrem Jahresbericht 2020, dass die
Zahl der Beratungswünsche im Vergleich zum Vorjahr um 78 Prozent gestiegen ist.
Menschen erleben Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, des Lebensalters, des Geschlechts, der sexuellen Identität, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der
Religion und/oder der Weltanschauung. Diskriminierungen finden in gesellschaftlich relevanten Lebensbereichen wie auf der Arbeit, bei der Wohnungssuche, im Geschäft oder in einer
Behörde sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln statt.
Deshalb sollte eine städtische Antidiskriminierungsstelle in Anlehnung an das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, kostenfrei
beraten.
Die Antidiskriminierungsstelle kann insbesondere
• über Ansprüche informieren,
• Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz
vor Benachteiligungen aufzeigen,
• Beratungen durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben.

Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind:
• Opfer von Diskriminierung (bis hin zu Bedrohung oder Gewalt) können sich an eine konkrete Ansprechperson wenden
• Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
• Entwicklung, Umsetzung und Förderung von Projekten
• Vernetzung von Initiativen und Vereinen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit, etc.,
• Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen
• Dokumentation von Diskriminierungsvorfällen
• Vorlage von Berichten an den Rat der Stadt
Die Berichte sollen einen Überblick über Benachteiligungen aus den oben genannten Gründen
geben und Empfehlungen beinhalten, wie Diskriminierungen in Göttingen zu vermeiden und
zu beseitigen sind.
Dazu sollte neben regelmäßigen Sprechzeiten sowohl eine anonyme Hotline als auch ein Online-Meldeportal implementiert werden. Auf Basis der Auswertung der durch die Anlaufstelle
erfassten Sachverhalte sollen durch die Verwaltung geeignete Gegenmaßnahmen identifiziert
und ergriffen werden. Eine weitere Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle soll die Vernetzung
der bereits bestehenden Beratungslandschaft gegen Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein. Nach Rücksprache mit den entsprechenden
freien Trägern können auch Aufgaben als Anlauf- und Koordinierungsstelle übernommen werden. Über die Tätigkeit soll dem zuständigen Ausschuss ein jährlicher Bericht zugeleitet werden.
Zur konkreten Umsetzung (also zum Umfang des Personaleinsatzes, zur Positionierung innerhalb der Verwaltungsstruktur etc.) ist dem Rat bis Ende des Jahres eine Beschlussvorlage
zuzuleiten. Nach dem Zeitraum von einem Jahr soll eine Evaluation stattfinden. Die Personal und Sachkosten sind im Doppelhaushalt 2023/2024 bereitzustellen.

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2