Barrierefreie und inklusive Spielplätze

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Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und § 10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

Spielplätze gelten als Begegnungsorte, an denen Kinder verschiedener Altersgruppen, aus
unterschiedlichen Gesellschaftsschichten und mit unterschiedlichen Charaktereigenschaften aufeinander treffen. Aber ob Schaukel oder Sandkasten – viele Spielplätze sind für Kinder mit einer Behinderung nicht gemacht. Eine Studie der Aktion Mensch hat ergeben, dass
nur jeder fünfte zumindest teilweise barrierefrei ist. Besonders Kindern mit einer Behinderung wird dadurch die Möglichkeit, unbeschwert zu spielen, aufgrund ihrer körperlichen oder
geistigen Einschränkungen oft verwehrt.
Wir fragen die Verwaltung:

  1. Gibt es in Göttingen barrierefreie Spielplätze?
    a) Wenn ja,
    welche sind das? (bitte aufzählen)
    wie viele Spielplätze sind das? (bitte prozentuale und absolute Zahlen)
    b) Wenn nein, ist geplant, in Zukunft Spielplätze barrierefrei zu bauen?
  2. Auf welchen Spielplätzen gibt es barrierefreie Spielgeräte?
  3. Welche inklusiven Spielgeräte gibt es?
  4. Werden bei der Sanierung von Spielplätzen verschiedene Behinderungen
    berücksichtigt?
  5. Gibt es eine Möglichkeit, auf dem interaktiven Kinderstadtplan
    (https://geoportal.goettingen.de/kinderstadtplan/) die inklusiven Spielgeräte zu
    markieren?

Antwort der Verwaltung
auf die Anfrage der : SPD-Ratsfraktion
für die Sitzung des Rates am : 16.06.2023
THEMA: : Barrierefreie und inklusive Spielplätze
Antwort erteilt : Stadtbaurat Look

Die Anfrage nach barrierefreien Spielplätzen kann nicht abschließend beantwortet werden. In
der Stadt Göttingen gibt es keine Spielplätze, die ausschließlich für Kinder mit
Behinderungen gebaut sind. Dies begründet sich dadurch, dass Kinder mit
Beeinträchtigungen integriert auf allen Spielplätzen die Möglichkeit haben sollen, mit
anderen Kindern gemeinsam zu spielen. Der Fokus der Planungen liegt dabei nicht darauf,
was die Kinder nicht können, sondern orientiert sich an den Fähigkeiten, was sie können.
Der Grundgedanke der Inklusion – das heißt Spielplätze für gemeinsames Spielen aller
Kinder zu schaffen – wird seit langem berücksichtigt. Der Fokus der Planungen liegt somit
immer darauf, dass Kinder mit jeder Art von Beeinträchtigung mindestens ein Spielgerät auf
einem Spielplatz nutzen können. Schlüsselsatz ist hier: Inklusion statt Exklusion.
Die Fragen der SPD Ratsfraktion werden vor diesem Hintergrund wie folgt beantwortet:

  1. Gibt es in Göttingen barrierefreie Spielplätze?
    Ja, es gibt barrierefreie Plätze

    a. Wenn ja, welche sind das? (bitte aufzählen)
    Art. 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes Barrierefreiheit wie folgt:
    „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
    Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
    Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete
    Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen
    Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar,
    zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger
    Hilfsmittel zulässig.“
    Da die Verwaltung – wie oben beschrieben – versucht, auf jedem Spielplatz für alle
    Kinder eine Möglichkeit zu schaffen, kann man als vollständig barrierefrei nur die
    einzelnen Spielpunkte (Kleinspielgeräte, bspw. Minikarussell, Wippe oder rotierende
    Scheibe) in der Innenstadt nennen. Alle anderen Spielplätze in Göttingen enthalten
    weitestgehend inklusive Spielmöglichkeiten (siehe Antwort zu Frage zwei und drei). Ziel
    der Verwaltung ist es, in den kommenden Jahren alle Spielplätze mit mindestens einem
    inklusiven Spielgerät auszustatten.

b. wie viele Spielplätze sind das? (bitte prozentuale und absolute Zahlen)
Ein Spielplatz mit verschiedenen Spielpunkten entspricht bei 125 Spielplätzen 0,8 %

  1. Auf welchen Spielplätzen gibt es barrierefreie Spielgeräte?
    Fast alle Spielplätze sind so konzipiert, dass auch Kinder mit Beeinträchtigungen Spielgeräte
    nutzen können. Da es zahlreiche verschiedenen Behinderungen – von psychische über
    geistige bis zu körperliche – gibt, müssten eine Vielzahl von Geräten für diese Bedürfnisse
    auf einem Spielplatz vorgehalten werden. Ein Beispiel dafür ist ein Rollstuhlkarussell,
    welches für ein Kind mit einer reinen physischen Behinderung sicher eine Menge Spaß
    bietet, einem anderen Kind mit multiplen Behinderungen (psychisch und körperlich) durch die
    schnelle Drehbewegung eher Angst macht. Oft wird mit barrierefreien Geräten auf
    Rollstuhlfahrer abgezielt, allerdings sind diese prozentual weniger vertreten als Kinder mit
    geistiger Behinderung. Barrierefreie Geräte zielen eher auf eine Abgrenzung hin.
    Auch hier sollte man berücksichtigen, was die Kinder können und diese Stärken nutzen und
    nicht davon ausgehen, was die Kinder nicht können.
  2. Welche inklusiven Spielgeräte gibt es?
    Auf fast allen Spielplätzen gibt es inklusive Spielgeräte. Es wird nach den neuesten
    Erkenntnissen gearbeitet und sich stets fortgebildet. Neue Erfahrungen gehen weg von
    Geräten für Menschen mit Behinderungen hin zu Plätzen auf denen alle
    Spielplatzbesuchenden Partizipierungsmöglichkeiten haben. Beispiele dafür sind:

Nestschaukeln, auf denen Kinder mit und ohne Behinderung sicher spielen können.

Kletterlandschaften mit haptischen Elementen im unteren Bereich Gurtstege Federwipptiere mit Rückenlehne zur Stabilisierung.
Geht man von der oben genannten Definition aus, müssten alle Geräte eigenständig nutzbar
sein. Allerdings sprechen wir bei Kindern, zum Teil auch unter 3 Jahren. Zum Einstieg in eine
Vogelnestschaukel benötigen auch kleine Kinder ohne Einschränkungen eine Hilfestellung.
Wichtig ist dabei, dass das eigentliche Spielerlebnis eigenständig durchgeführt werden kann.

4. Werden bei der Sanierung von Spielplätzen verschiedene Behinderungen
berücksichtigt?

Die Verwaltung plant bei Objekten differenzierte Geräte für unterschiedliche Ansprüche. Es
werden also Geräte mit haptischen, optischen und kinetischen Unterschieden eingeplant. Ein
konkretes Beispiel ist der Klosterpark, bei dem eine Schaukel mit einem Sitz inkl.
Sicherungsbügel eingebaut wird. Dieser Sitz erfüllt differenzierte Ansprüche an eine inklusive
Spielumgebung:

  • Er kann von Kindern mit und ohne Behinderung genutzt werden, es erfolgt eine
    Akzeptanz, keine Exklusion
  • Er bietet Kindern mit körperlicher Einschränkungen den Halt
  • Er bietet Kindern mit psychischen Erkrankungen durch die enge Umschließung die
    Sicherheit

Bei Kletterlandschaften werden im unteren Bereich zum Beispiel Klang- oder Kinetiktafeln
angebracht.
Bei der Erreichbarkeit werden bei der Planung das Zwei-Wege-, sowie das Zwei-SinnePrinzip zur Erreichbarkeit der Spielstationen berücksichtigt. Dabei werden Wege durch
unterschiedliche Farbgebung, Umhausung oder durch unterschiedliche Untergründe sowohl
für Seh-, als auch für gehbeeinträchtigte Personen besser erkennbar gemacht. Allerdings
müssen hier auch der Natur- und Baumschutz beachtet werden.

  1. Zu der Frage: Gibt es eine Möglichkeit, auf dem interaktiven Kinderstadtplan
    (https://geoportal.goettingen.de/kinderstadtplan/) die inklusiven Spielgeräte zu
    markieren?

    Wir überarbeiten den Kinderstadtplan gerade und werden dabei auch mit Hilfe von
    Piktogrammen die vorhandenen Geräte aufführen. Somit kann jede Begleitperson individuell
    nach den vorhandenen Fähigkeiten des Kindes entscheiden, welches Gerät genutzt werden
    kann.