Antrag zur Sitzung des Rates am 13. Februar 2026
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Durchführung einer „Quartierskonferenz Bildung“ im Schulquartier der GSG
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst einmalig eine Quartierskonferenz „Bildung für das Schulquartier der Geschwister-Scholl-Gesamtschule“ (GSG) durchzuführen.
Zur Quartierskonferenz sollen verbindlich eingeladen werden:
• die Geschwister-Scholl-Gesamtschule (GSG) (Schulleitung, Lehrer:innenkollegium Schulsozialarbeit),
• die drei umliegenden Grundschulen
• die umliegenden Kitas
• zuständige Fachbereiche/Abteilungen der Stadt Göttingen (Schule, Jugend, Soziales/Integration),
• Schulpsychologie bzw. RLSB,
• relevante Träger der Jugendhilfe/Schulsozialarbeit sowie ggf. Präventionspartner.
Ziele der Quartierskonferenz sind:
• verbindliche Abstimmung der Unterstützungs- und Präventionsstrukturen,
• bessere Koordination der Übergänge Kita – Grundschule und Grundschule – GSG,
• Abstimmung zu Sprachförderung/Sprachmittlung ab der Kita, Aufnahme- und Zuweisungsprozessen, Elternansprache,
• Vereinbarung konkreter Maßnahmen inkl. Zuständigkeiten und Zeitschiene.
2. Verlässliche Unterstützungsstrukturen im Quartier schaffen („Schulstraße“ / Netzwerk)
Die Verwaltung wird beauftragt, ein quartiersbezogenes Unterstützungsnetzwerk („Schulstraße“) aufzubauen, das Kitas, Schulen, Jugendhilfe, Schulpsychologie und weitere relevanten Stellen dauerhaft verbindet.
Bestandteil des Netzwerks sind:
• feste Zuständigkeiten und verlässliche Ansprechpartner*innen,
• Koordination von Prävention und Fallsteuerung,
• zeitnahe Krisenintervention und geregelte Kommunikationswege zwischen Institutionen.
3. „Runde Tische“ / Fallbesprechungen institutionalisieren
• Es wird ein standardisiertes Verfahren für Runde Tische / Fallbesprechungen eingeführt, das präventive und akute Fälle umfasst.
• Den Schulen wird hierfür eine verlässliche Begleitung zur Seite gestellt (Schnittstelle Kita-Schule–Jugendhilfe–Schulpsychologie), um Maßnahmen konsequent umzusetzen und nachzuhalten.
4. Aufnahme- und Zuweisungsprozesse zwischen Schulen gerechter und planbarer gestalten
Die Verwaltung wird beauftragt, Anmelde- und Zuweisungsregelungen so weiterzuentwickeln, dass Belastungen gerechter verteilt und besser planbar werden.
Insbesondere werden geprüft/umgesetzt:
• realistische Anpassung von Kontingenten/Kriterien,
• transparente Steuerung der Aufnahmen (auch unterjährig),
• Entlastungsinstrumente für besonders herausgeforderte Standorte,
• frühzeitige gemeinsame Planung vor der nächsten Anmelderunde.
5. Unterstützung im Bereich Behördenkontakte von Schulen und Eltern, Sprache,
Kulturdolmetschen und Alphabetisierung ausbauen
Die Verwaltung der Stadt Göttingen wird beauftragt, gemeinsam mit RLSB und freien Trägern verlässliche Unterstützungsstrukturen zu schaffen bzw. auszubauen in den Bereichen:
• Regelmäßige Beratungsangebote zur Antragstellung gegenüber den Behörden für Eltern an Kitas und Schulen,
• Aufstockung der Stunden für das Schulsekretariat zur Bewältigung der anfallenden Mehraufwände für beratungsbedürftige Eltern,
• Kulturdolmetscher / Sprach- und Kulturvermittlung (zur Kommunikation mit Familien, zur Begleitung bei Elterngesprächen, Übergängen und Konfliktfällen),
• Spracherwerb und Sprachförderung (in ausreichendem Umfang, mit klaren Zeitfenstern und Konzepten zur Integration in den Regelunterricht),
• Alphabetisierung (besondere Angebote für Schüler:innen mit fehlender oder unzureichender Alphabetisierung; auch für Seiteneinsteiger:innen).
Dabei müssen folgende Punkte gewährleistet werden:
• niedrigschwelliger Zugriff der Schule auf Sprachvermittlung,
• verlässliche Finanzierung und Kontinuität der Angebote,
• ein abgestimmtes Konzept mit Übergängen Kita – Grundschule, Grundschule – GSG und unterjährigen Zugängen.
6. Schulentwicklung ermöglichen: Freiräume, Kooperationen und Beteiligung stärken.
Die Verwaltung unterstützt die GSG bei der Umsetzung schulischer Entwicklungsmaßnahmen, u. a. durch:
• organisatorische Freiräume und Entlastung, wo möglich,
• Unterstützung beim Aufbau und bei der Koordination externer Kooperationen (z. B. Universität, Ehrenamt, Stiftungen, Projekte) zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Schule,
• Beteiligung von Schüler:innen und Eltern ist systematisch zu stärken – insbesondere in herausfordernden Quartieren.
7. Raum- und Bauprioritäten: Sanierung & Entzerrung konfliktträchtiger Bereiche
Der Rat bekräftigt das Ziel der vollständigen Sanierung, sowie die Prüfung zusätzlicher räumlicher Lösungen (Lern-, Ruhe-, Freizeit- und Beratungsräume), um:
• Konfliktzonen zu entzerren,
• Prävention und Förderung zu ermöglichen,
• Aufenthaltsqualität und Sicherheit zu erhöhen.
8. Ausrollen des Modelles auf andere Schulen
Die Verwaltung legt dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss einen Ergebnisbericht mit einer Empfehlung vor, ob und in welcher Form die Schulquartierskonferenz verstetigt werden soll.
Zugleich wird dabei geprüft, ob und in welcher Form dieses Modell auf andere Schulen im Sekundarstufen-I-Bereich und auf besonders betroffene Grundschulen ausgerollt werden soll.
Die Verwaltung legt dem Rat einen Maßnahmen- und Finanzierungsvorschlag vor,
einschließlich:
• Personal- und Sachkosten (Sprachmittlung, Alphabetisierung, Koordination),
• Fördermöglichkeiten (Land/Bund, Programme u. a. Startchancen),
• ggf. Pilotphase im Quartier der GSG.
Die Verwaltung berichtet dem zuständigen Ausschuss und dem Rat nach Abschluss der Quartierskonferenz sowie anschließend in geeigneten Abständen über:
• vereinbarte Maßnahmen und deren Umsetzungsstand,
• Wirkung der Anpassungen bei Zuweisungen,
• Stand Kulturdolmetscher / Spracherwerb / Alphabetisierung,
• Wirksamkeit des Netzwerkes („Schulstraße“) und der Runden Tische.
Begründung
Die GSG hat mit dem Brandbrief der 5. Klassen und der priorisierten Forderungsliste deutlich gemacht, dass die Situation im Quartier eine Bündelung kommunaler Unterstützungsstrukturen erfordert. Schulen in herausfordernden Lagen benötigen verlässliche Kooperationen, klare Fallsteuerungsstrukturen und Unterstützung in den Bereichen Sprache, Kommunikation mit Familien sowie Alphabetisierung. Gleichzeitig sind Übergänge von den Grundschulen zur GSG zentral für Prävention und gelingende Bildungslaufbahnen. Die Quartierskonferenz Bildung dient dem verbindlichen Start eines abgestimmten Maßnahmenpakets und kann anschließend – je nach Ergebnis – verstetigt werden.
