Inklusion als ein Leitprinzip kommunaler Entwicklung stärken

geralt-inclusion-7200172_1920.jpg

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, GöLinke und Partei und Volt-Ratsgruppe für die Sitzung des Rats der Stadt Göttingen am 13. März 2026

Der Rat der Stadt Göttingen stellt fest:

Nachhaltige Stadtentwicklung umfasst ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen. Soziale Nachhaltigkeit bedeutet, allen Menschen unabhängig von Beeinträchtigungen, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, sozialer Lage oder sonstigen Diversitätsmerkmalen gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Inklusion ist dabei kein Einzelthema, sondern ein Leitprinzip kommunalen Handelns im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und des § 12a NBGG.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah darzustellen,

      – wie soziale Nachhaltigkeit und Inklusion derzeit strategisch im Verwaltungshandeln verankert sind,

      – wie die Verpflichtungen aus § 12a NBGG (Inklusionskonferenz und Inklusionsbericht) umgesetzt werden,

      – und welche strukturellen Weiterentwicklungen erforderlich sind, um die Stadt in allen Handlungsfeldern inklusiver zu gestalten und bestehende Strategien (z. B. Klimaplan, Sozialplanung, Beteiligungsformate) stärker miteinander zu verzahnen.

      2. Die Verwaltung bereitet im Rahmen zur Verfügung stehender Personal- und Finanzmittel schnellstmöglich eine Inklusionskonferenz vor, die als stadtgesellschaftliches Forum zur Weiterentwicklung inklusiver und sozial nachhaltiger Stadtentwicklung dient.

      Begründung:

      Die Stadt Göttingen verfügt über vielfältige Strukturen im Bereich Inklusion, Gleichstellung, Integration, Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung. Projekte wie „Inklusion bewegen“, bestehende Beiräte sowie unterschiedliche Fachreferate zeigen ein breites Engagement.

      Ziel dieses Antrags ist es, Inklusion nicht als isoliertes Aufgabenfeld, sondern als übergreifendes Leitprinzip kommunaler Entwicklung zu verstehen. Eine moderne Stadt misst ihre Zukunftsfähigkeit nicht allein an Infrastruktur, sondern daran, ob alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können.

      Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen benennt ausdrücklich inklusive, gerechte und widerstandsfähige Gesellschaften als Ziel nachhaltiger Entwicklung. Auch das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Stadt, Inklusion strukturell zu stärken und regelmäßig durch Inklusionskonferenzen und Berichte zu evaluieren.

      Eine Inklusionskonferenz 2026 bietet die Möglichkeit, Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft in einen strukturierten Dialog zu bringen und konkrete Entwicklungsschritte zu definieren. Ziel ist eine strategisch kohärente Weiterentwicklung der Stadt hin zu mehr Teilhabe und sozialer Nachhaltigkeit.