Gegenüber dem Bistum Hildesheim und der Bonifatiusschule II auf Vertragseinhaltung bestehen
„Das Thema Versorgungsklassen an Göttinger Gesamtschulen ist nach wie vor ein Thema welches uns umtreibt, Nach wie vor stehen nicht für alle Göttinger Schüler*innen am Ende der 4. Klasse, für Abschulungen von Gymnasien nach der 5. Klasse bzw. unterjährige Zuzüge Schulplätze zur Verfügung“, so die Schulausschussvorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Frauke Bury.
Dabei nehmen die Gesamtschulen bereits Schüler*innen bis zur maximalen Kapazitätsgrenze auf. Aus diesem Grund wurden vom Schulträger neben den regulären Klassen in den Jahrgängen 7-9 an den drei Göttinger Gesamtschulen sog. Versorgungsklassen eingerichtet. „Hier werden nun Schüler*innen mit völlig verschiedenem Leistungsvermögen und Lernständen – aber mit häufig schwierigen Lernbiografien – zusammengewürfelt. Diese unwürdige und wahrlich pädagogisch und sozial schädliche Praxis ist in keinem Fall zuträglich für die Entwicklung unserer Kinder. Zusätzlich ergibt sich ständig Unruhe aufgrund von Neuaufnahmen. Dieser Zustand muss ein Ende haben“, fordert Bury ein.
„Diese Problematik war einer der Gründe für die Vereinbarung mit dem Bistum Hildesheim. Wir drängen daher nachdrücklich darauf, dass das Bistum seiner Verpflichtung aus der Kooperationsvereinbarung vom November 2019 nachkommt und die Aufnahme von Schüler*innen mindestens bis zu einer Dreizügigkeit erfüllt,“ ergänzt Karola Margraf, SPD-Mitglied im Schulausschuss.
„Uns ist klar, dass der Schulträger bei Sachzwängen die einzelnen Zügigkeiten an den Schulen festlegen und damit auch Versorgungsklassen einrichten darf, wir bitten jedoch die Schulverwaltung, diese Praxis aufzuheben und alle Kräfte dafür einzusetzen, den Vertrag mit dem Bistum von beiden Seiten her zum Wohle einer gedeihlichen Schullandschaft für gleiche Teilhabe-Möglichkeiten auszuschöpfen,“ so die beiden Sozialdemokratinnen. „Deshalb haben wir das Thema erneut aufgegriffen und die Verwaltung gebeten die Versorgungsklassen sofort – aber spätestens zum Schuljahresbeginn 2021/22 – endgültig abzuschaffen und Ersatz für diese Plätze an der Bonifatiusschule II zu schaffen.“
Die Bonifatiusschule II hat bisher nur 12 Schüler*innen ab dem siebten Jahrgang aufgenommen. Sie weigert sich mit dem Hinweis auf personelle und räumliche Engpässe einen dritten Klassenzug einzurichten. „Dies hatte während der Verhandlungen um die Kooperationsvereinbarung noch anders geklungen,“ erläutert Margraf. Im Ratsbeschluss vom 15. 11. 2019 heißt es dazu: „Eine Dreizügigkeit (zusätzlich ca. 38 zusätzliche Schulplätze je Jg.) wäre im bestehenden Gebäudebestand möglich. Von Grenzen zur Einrichtung einer Dreizügigkeit in den Klassen ab dem 7. Jahrgang ist in der Vereinbarung nicht die Rede,“ empört sich Margraf.
Bury weiter: „Gegenüber dem Bistum Hildesheim und der Bonifatiusschule II ist auf Einhaltung der Zusagen aus den vorbereitenden Gesprächen für die Kooperationsvereinbarung (vgl. dazu auch die Ratsvorlage 15. 11. 2019) zu bestehen und die Aufnahme von mehr Schüler*innen bis zu einer Dreizügigkeit in den Klassen 7 – 10 einzufordern. Das Bistum ist mit Hinweis auf die Zahlung von 1.600 Euro pro Schüler*in durch die Stadt zu drängen, die offenbar fehlenden Personalstellen zur Verfügung zu stellen.“
„Die bereits im Rat anlässlich des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung geäußerten Bedenken werden nun offensichtlich Realität. Angesichts der Zahlungen der Stadt an das Bistum Hildesheim, ist dies nicht hinnehmbar. Wir würden uns für die Göttinger Kinder über die Abschaffung der Versorgungsklassen und die versprochenen Plätze an der Bonifatiusschule II freuen“, erklären Bury und Margraf abschließend.