Investitionspaket für Göttingen

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Ratsantrag für die Ratssitzung am 11. Mai 2026

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Bekanntwerden der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für die Weiterleitung der Mittel aus dem Sondervermögen Bund sowie der Ergänzungen durch das Land Niedersachsen („KIP“, etc.) an die Kommunen folgendes als Bericht dem Finanzausschuss vorzulegen:

1. Eine Auflistung der daraus erwartbaren finanziellen Mittel für den Finanzhaushalt in den einzelnen Jahren.

2. Eine Übersicht für daraus finanzierbare Maßnahmen, die das ZIVP ergänzen, die in der Folge in dem jeweils zuständigen Fachausschuss beraten wird.

Der Rat hält fest, dass die zu erwartenden Mittel zusätzliche Investitionen in Göttingen durch weitere Projekte auslösen sollen.

Begründung

Die Mittel aus dem Sondervermögen Bund und die Förderung der Kommunen durch das Land Niedersachsen, die diese ergänzen werden, sollen in Göttingen für zusätzliche Investitionen über bereits bestehende Planungen hinaus eingesetzt werden. Sie dürfen nicht einer Konsolidierungspolitik zum Opfer fallen, die die erwartbaren Mittel zur Finanzierung bereits beabsichtigter Maßnahmen, zum Beispiel im ZIVP, nutzt. Ziel muss es sein, in Göttingen so viel wie möglich zu sanieren und zu modernisieren.