Ergänzungsantrag „Bündnis für Wohnen“

gemeinsamer Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 4

„Wohnungsbau jetzt! – aber wirklich.“ Sowie Ergänzungsantrag

Antrag für den Ausschuss Bauen, Planung und Grundstücke am 23. Februar 2017

Änderung der Beschlussvorlage:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Göttingen zu beschließen:

Punkt 1 wird wie nachfolgend geändert
Punkt 2 – keine Änderungen
Punkt 3 wird wie nachfolgend geändert
Neu Punkt 4 wird ergänzt
Punkt 4 wird zu Punkt 5
Punkt 5 (alt) wird gestrichen 
Neu Punkt 6 wird ergänzt

  1. die Einrichtung eines Göttinger Bündnisses für bezahlbares Wohnen:  Partner des Bündnisses sind die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH, die Göttinger Wohnungsgenossenschaft und die Volksheimstätte als Vertreter des öffentlichen und genossenschaftlichen Bauwesens, der Mieterbund Göttingen als Vertreter der Interessen der Nutzer, Haus und Grund Göttingen als Vertreter der Eigentümer, das Sozialdezernat der Stadt Göttingen, das Baudezernat der Stadt Göttingen. Das Bündnis ist offen für die Unternehmen der privaten Wohnungswirtschaft und institutionelle Anleger. Das Bündnis wird von einem/externen Berater/in begleitet.
  2. die Prüfung des Ankaufs von weiteren Belegungsrechten (keine Änderung)
  3. die schnellstmögliche Herstellung von Planungsreife für einzelne Baugebiete: Das Bündnis soll dem Rat der Stadt Göttingen jährlich im September des Jahres vier Baugebiete benennen, für die in erster Priorität Baurecht herzustellen ist. Die Fraktionen im Rat der Stadt Göttingen verpflichten sich, in der Folge jeweils im November des Jahres über die Liste abzustimmen.Rat und Verwaltung sind einig, dass die Annahme der Vorschläge den Verzicht auf die Förderung anderer Baugebiete einschließt. Dies gilt nicht für jene Baugebiete und Bauvorhaben, die nicht dem Wohnen dienen sollen und in einer Positivliste gelistet sind. Der Oberbürgermeister sichert unter diesen Bedingungen zu, dem Planungsamt personelle und / oder finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die die Durchsetzung Umsetzung der Planung ermöglichen.
  4. die Förderung und Unterstützung ersetzender Planverfahren: Aufgabe ist es, fortlaufend jährlich mindestens vier Baugebiete zu identifizieren und dem Rat und seinen Ausschüssen am 31. März und 30. September jeden Jahres zur Entscheidung vorzulegen. Rat und Verwaltung sind einig, dass sie die Aufschließung dieser weiteren Wohngebiete fördern werden, wenn Grundstückseigentümer bereit und in der Lage sind und entsprechende Verpflichtungen in städtebaulichen Verträgen übernehmen, die städtebauliche Planung durch ein von der Stadt Göttingen ausgewähltes und im Auftrag der Stadt Göttingen arbeitendes Planungsbüro zu finanzieren.
  5. die Vorlage einer Bauflächenberichterstattung: Aufgabe ist es, spätestens im Dezember dieses Jahres ein umfassendes Baulückenkataster vorzulegen, das jene Flächen der Innenverdichtung auflistet, die durch Anbauten, Aufstockungen, Umwidmungen von Grundstücken oder Umnutzungen von bestehenden Gebäuden für eine Wohnnutzung gewonnen werden können. Das Baulückenkataster soll öffentlich zugänglich im Internet erreichbar sein. und gefördert werden.
  6. die besondere Förderung des Sozialen Wohnungsbaus: Rat und Verwaltung erklären, dass sie die Vergabe als Erbbaurecht und ggf. den Verkauf städtischer Grundstücke durch einen günstigen Pachtzins oder einen Teilverzicht auf den Kaufpreis fördern werden, wenn der Erwerber bereit und in der Lage ist und sich entsprechend verpflichtet, auf den Grundstücken mindestens 50 % der neuen Wohnungen als Sozialwohnungen zu errichten.Rat und Verwaltung erklären zugleich, dass sie von der Ermächtigung des § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB Gebrauch machen werden, bei der Schaffung von Baurecht in Bebauungsplänen Flächen fest zu setzen, auf denen nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind. Sie werden in den Bebauungsplänen Quotierungen für den sozialen Wohnungsbau festgeschrieben.

Begründung: erfolgt mündlich