Interfraktionelles Bündnis fordert Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

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Ein überparteilicher Vorstoß von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, Göttinger Linke/ALG, Partei sowie dem Ratsherrn Welter-Schultes fordert die schnellstmögliche Abschaffung der Göttinger Straßenausbaubeitragssatzung. Ein gemeinsamer Antrag aller politischen Kräfte im Rat der Stadt wird dazu in der Sitzung des Finanzausschusses am 3. November 2020 eingebracht.

„Die Diskussion um Straßenausbaubeiträge beschäftigt die Stadt Göttingen und dementsprechend auch die Ratspolitik seit geraumer Zeit“, so die politischen Vertreterinnen und Vertreter (siehe unten). „Mit dem jetzt vorgelegten Kompromiss ist es uns gelungen, die vielfältigen Interessen der unterschiedlichen Akteure unter einen Hut zu bringen und gemeinsam im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu einer Lösung zu kommen.“

Wichtig sei der Politik gewesen, die Leistungsfähigkeit des kommunalen Haushaltes durch die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung nicht noch weiter zu gefährden und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass auch weiterhin in die Verkehrsinfrastruktur investiert wird. Man habe sich deshalb dazu entschieden, als Maßnahme zur Gegenfinanzierung den Hebesatz der Grundsteuer B um 10 Punkte von 590 auf 600 anzuheben. Dies soll mit dem Haushalt für das Jahr 2021 geschehen.

Dieser Kompromiss sei insofern gerecht, als dass der Erhalt und Ausbau öffentlicher Infrastruktur wieder in Gänze von der Allgemeinheit getragen werde. Diese nutze sie nämlich auch. Umgerechnet auf die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer fielen bei der vorgeschlagenen Grundsteuer-Erhöhung nur wenige Euro pro Jahr an Mehrkosten an. Laut Berechnung der Verwaltung würden diese ungefähr zwischen 7€ und 17€ für Appartements und zwischen 9€ und 20€ für ein Einfamilienhaus,
beides je nach Lage, liegen. „Diese moderate Erhöhung halten wir für ein vertretbares Maß an Mehrkosten“, so die politischen Vertreterinnen und Vertreter.

Zusätzlich habe man sich auf einen Appell an Landes- und Bundespolitik geeinigt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter in der Betriebskostenverordnung aufzuheben. Auch wenn es dafür bisher keine gesetzliche Verpflichtung gäbe, sollen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu aufgefordert werden, die Erhöhung der Grundsteuer nicht auf die jeweiligen Mietparteien umzulegen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

CDU: Carina Hermann, Vorsitzende Finanzausschuss
Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Dagmar Sakowsky, stellv. Vorsitzende Finanzausschuss
SPD: Helmi Behbehani, Bürgermeisterin und Mitglied im Finanzausschuss
FDP: Thorben Siepmann, Fraktionsvorsitzender
Göttinger Linke/ALG: Edgar Schu, Mitglied im Finanzausschuss
Partei: Dana Rotter
Ratsherr Francisco Welter-Schultes