Zweite Zufahrt für den Holtenser Berg

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Interfraktioneller Antrag (SPD, CDU, FDP) für die Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 16.06.2023

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine zweite Zufahrt für den Holtenser Berg über „Am Stadtweg“ bis zur Ecke Den-Haag-Straße/Brüsselstraße inkl. eines beleuchteten Fuß- und Fahrradwegs zu realisieren. Es wird festgelegt, dass weder diese zweite Zufahrt noch die Europa-Allee im Zuge der Errichtung des Europaquartiers als Baustraße eingerichtet werden dürfen.

Als Ausgleich für die von dieser Maßnahme betroffenen Menschen entlang der vorgesehenen Streckenführung wird angestrebt, die freien Flächen des Flurstücks 2-149 in städtischem Besitz zu nutzen, um zusätzliche Kleingärten und öffentliche Naherholungsangebote zu schaffen. Die Menschen vor Ort sind an der Planung der genauen Ausgestaltung zu beteiligen.

In der Straße „Unterm Hagen“ wird eine bauliche Durchfahrtsperre eingerichtet. Der genaue Standort der Durchfahrtssperre ist unter Einbindung des Ortsrats Holtensen und dem Kleingartenverein Holtenser Berg e. V. festzulegen. Falls notwendig, kann für Rettungsdienste oder aus anderen wichtigen Gründen die Durchfahrt gewährt werden.

Begründung:

Das Europaquartier kommt. Mit zusätzlichen 600 Wohneinheiten wird der Holtenser Berg in den nächsten Jahren erheblich wachsen und damit die Stadt vor ganz neue Herausforderungen bei der infrastrukturellen Anbindung des Stadtteils stellen. Der Verkehr wird zunehmen und das erheblich. Eine Zu- und Abführung allein über die Europa-Allee, wie es aktuell der Fall ist, ist aus Sicht der an diesem Antrag beteiligten Fraktionen schlichtweg nicht realistisch. Besonders in Stoßzeiten ist Chaos auf den Straßen vorprogrammiert. In Göttingen wird neuer Wohnraum dringend benötigt. Stadtteile, die sich diesem Problem annehmen, dürfen mit den dabei entstehenden Herausforderungen nicht allein gelassen werden. Gerade große Wohnbauprojekte sind auch auf die Akzeptanz der Menschen vor Ort angewiesen. Eine angemessene Verkehrsanbindung ist dafür ein wesentlicher Faktor. Wenn diesem Anspruch entsprochen werden soll, braucht es zwingend eine zweite Zufahrt für den Holtenser Berg.

Die Prüfung der verschiedenen Varianten in den vergangenen Monaten hat viele Probleme bei der Umsetzung der ein oder anderen Option zu Tage gefördert.

Aus verschiedensten Gründen sind schlussendlich alle bis auf die oben beschriebene Streckführung ausgeschieden. Am vorhandenen Bedarf hat sich in dieser Zeit aber nichts geändert. Die zweite Zufahrt für den Holtenser Berg muss kommen und die hier beantrage Variante ist dafür aus Sicht der Fraktionen die einzig umsetzbare Möglichkeit.

Im gesamten Beratungsprozess war es stets Ziel, eine verkehrliche Mehrbelastung für die Menschen in Holtensen und am Rande des Holtenser Bergs durch eine zweite Zufahrt zu vermeiden. Leider ist das mit der verbliebenen Variante über „Am Stadtweg“ nicht vollends möglich, wenn auch der Umfang deutlich geringer ausfällt als bei vielen anderen in der Vergangenheit diskutierten Optionen.

Natürlich sind wir uns der Auswirkungen auf die Menschen bewusst, die entlang der beschriebenen Streckenführung wohnen und ihre Freizeit verbringen. Diese so gering wie möglich zu halten, muss das Ziel bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen sein. Darüber hinaus wird angestrebt, die vorhandenen freien Flächen des Flurstücks 2-149, die sich in städtischem Besitz befinden, zum Zwecke der Steigerung von Lebens- und Aufenthaltsqualität aufzuwerten und so zumindest einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Neben zusätzlichen Kleingärten sind hier beispielsweise Naherholungsecken, Teichanlagen und/oder Spiel- und Sportanlagen für Kinder denkbar. Die Verwaltung wird gebeten, dafür entsprechende Konzepte zu erarbeiten und die Menschen vor Ort in den gesamten Gestaltungsprozess einzubinden.