Für einen Sicheren Schulweg für die Grundschüler*innen der Südstadtschule! Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Danziger Straße / Ecke Königsberger Str.

Bild: Tom Wedrins

Antrag für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität des Rates der Stadt Göttingen
am 24. Juni 2025

Der Umweltausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert einen Fußgängerüberweg an der bestehenden Furt Danziger Straße Ecke Königsberger Str. einzurichten.
Begründung:
Der bestehende Schulweg zur Südstadtschule aus und zum angrenzenden Wohngebiet stellt an dieser Stelle insbesondere für die Grundschülerinnen eine gefährliche Situation dar, da diese an einer vielbefahrenen Straße auf die andere Straßenseite gelangen müssen. Eine Online-Petition dazu, unterzeichnet von 284 Bürgerinnen wurde am 05.03.2025 von der Verwaltung abgelehnt. Siehe Quelle unten.
Warum wir einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle dennoch für wichtig erachten, begründen wir wie folgt:

  1. Verkehrssicherheit für Schülerinnen: Täglich überqueren zahlreiche Grundschülerinnen die Danziger Straße Ecke Königsberger Str., um die Südstadtschule zu erreichen. Der derzeitige Weg ist für diese Kinder, die noch nicht die notwendige Verkehrserfahrung und Reaktionsfähigkeit eines Erwachsenen besitzen, besonders gefährlich. Es gibt keine Möglichkeit, die Straße direkt sicher zu queren, was das Risiko von Unfällen erheblich erhöht.
  2. Abstandsregelungen und die Novelle der StVO:
    Die Verwaltung hat in ihrer Ablehnung der Petition auf den bestehenden Abstand von Fußgän-gerüberwegen und der Lichtanlage verwiesen. Es wird behauptet, dass durch diese bestehenden Anlagen der Abstandsvorgaben aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) genügt werde. Doch mit der Novelle der StVO (insbesondere nach den Änderungen von 2016 und später) wurden die Anforderungen an die Abstände zwischen Fußgängerüberwegen und Lichtsignal-anlagen flexibilisiert. Dies ermöglicht eine individuellere Betrachtung der Verkehrssituation vor Ort und berücksichtigt nicht nur den Abstand, sondern auch die Sicherheitsbedürfnisse der zu Fuß Gehenden, insbesondere der vulnerablen Gruppen wie Kindern. Ein Fußgängerüberweg an der Danziger Straße ist daher unserer Meinung nach auch im Kontext der aktuellen Gesetzeslage gerechtfertigt.
    Zumutbarkeit der Umwege für Schülerinnen: Seitens der Stadtverwaltung wird argumentiert, dass es den Kindern zumutbar sei, zum nächsten Fußgängerüberweg oder zur Lichtanlage zu laufen. Dies übersieht jedoch die besonderen Bedürfnisse von Grundschülerinnen. Diese sind in ihrer Wahrnehmung des Verkehrs und der Gefahrensituationen nicht mit Erwachsenen gleichzusetzen.
    Ein Umweg bedeutet für sie nicht nur eine Verlängerung des Schulwegs, sondern auch eine zusätzliche Gefährdung durch den steigenden Straßenverkehr, den sie auf ihrem Weg in Kauf nehmen müssen. Es ist unzumutbar, von den Schüler*innen zu verlangen, auf die Infrastruktur der Umgebung zurückzugreifen, die für die Sicherheit von Erwachsenen konzipiert wurde, und nicht für die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
  3. Zumutbarkeit für Autofahrer:
    Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mit dem Petenten konnten wir die Situation an der vorhandenen Furt direkt beobachten. Während des ca. 30 Minuten dauernden Gesprächs wollten mehrere Personen sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad (Kinder) die Furt queren, und alle Autofahrenden hielten an, um die Bürgerinnen sicher über die Straße zu lassen. Dies zeigt deutlich, dass Autofahrende durchaus in der Lage sind, an dieser Stelle anzuhalten, ohne dass dies eine unzumutbare Belastung für den Verkehr darstellt. Das entkräftet das von der Verwaltung angeführte Argument, dass es den Autofahrerinnen nicht zuzumuten ist, zu bremsen und anzuhalten. Außerdem stellt diese Sichtweise das Wohl der Schülerinnen hinter die Interessen der Autofahrer und ignoriert die Tatsache, dass Sicherheit immer Vorrang vor der Unannehmlichkeit des Verkehrs haben sollte. Ein Fußgängerüberweg ist keine unzumutbare Belastung für den Verkehr, sondern eine notwendige Maßnahme, vor allem wenn es um den Schutz vulnerabler Gruppen, wie Kinder geht.
  4. Unterstützung durch die Bürgerinnen: Darüber hinaus wurde die Petition zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Danziger Straße von 284 Bürgerinnen unterzeichnet. Diese breite Unterstützung zeigt eindeutig, dass es einen klaren Bürgerinnenwillen gibt, der auf die Verbesserung der Schulwegsicherheit abzielt. Wir appellieren daher an die Stadtverwaltung, diesem Bürgerinnenwillen zu folgen.
    Wir bitten daher die Stadtverwaltung, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg an der Danziger Straße zwischen dem bestehenden Fußgängerüberweg am ASC und der Lichtanlage einzurichten. Die Verwaltung möge die aktuellen verkehrsrechtlichen Spielräume, den Bürger*innenwillen sowie die Sicherheitsaspekte für die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und eine Lösung finden, die den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Kinder gerecht wird.
https://www.openpetition.de/petition/online/zebrastreifen-fuer-die-kinder-der-herman-nohl-schule-goettingen

Entnommen der Homepage – open Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/zebrastreifen-fuer-die-kinder-der-herman-nohl-schule-goettingen