Prüfung der Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums in Göttingen

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Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 18. September 2026

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

ob an einem oder mehreren Grundschulstandorten in Göttingen ein Familiengrundschulzentrum (FGZ) als „Modellprojekt“ eingerichtet werden kann, welche organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind, welche Förderprogramme des Landes Niedersachsen sowie gegebenenfalls des Bundes für die Einrichtung und den Betrieb eines Familiengrundschulzentrums genutzt werden können.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, sich gegenüber dem Land Niedersachsen für die Schaffung eines Förderprogramms beziehungsweise die Bereitstellung entsprechender Fördermittel für Familiengrundschulzentren einzusetzen und hierfür den Dialog mit dem Niedersächsischen Kultusministerium sowie den zuständigen Landesbehörden aufzunehmen, dem Rat die Ergebnisse der Prüfung einschließlich eines Umsetzungsvorschlags und einer möglichen Finanzierung vorzulegen.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob perspektivisch die 22 Göttinger Grundschulen, während und nach dem Schulbetrieb, zu Begegnungszentren entwickelt werden können.

Begründung

Familien stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen. Neben der schulischen Bildung ihrer Kinder sind Fragen der Erziehung, Integration, Gesundheit, Sprachförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend eng miteinander verknüpft. Gleichzeitig sind Grundschulen oftmals der Ort, an dem nahezu alle Familien eines Stadtteils regelmäßig erreicht werden können.

In Nordrhein-Westfalen wurden deshalb in zahlreichen Kommunen Familiengrundschulzentren aufgebaut. Städte wie Dortmund, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Bottrop, Hamm, Herne, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr oder Münster sammeln inzwischen positive Erfahrungen mit diesem Ansatz. Die Zentren werden dort durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert und wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es, Grundschulen zu Orten der Begegnung, Beratung und Unterstützung für die gesamte Familie weiterzuentwickeln.

Ein Familiengrundschulzentrum ist keine neue Schulform, sondern erweitert eine bestehende Grundschule um familienorientierte Angebote. Die Schule wird zum zentralen Knotenpunkt im Quartier, an dem Schule, Jugendhilfe, Familienbildung, Beratungsstellen, Gesundheitsangebote, Vereine und weitere soziale Einrichtungen eng zusammenarbeiten. Familien erhalten Unterstützung dort, wo ihre Kinder täglich lernen und wo Vertrauen bereits vorhanden ist.

Zu den typischen Aufgaben eines Familiengrundschulzentrums gehören insbesondere:

  • die Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern,
  • niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote,
  • Elterncafés und Begegnungsmöglichkeiten,
  • Elternbildungsangebote,
  • Sprachförderung für Eltern,
  • Beratung bei Erziehungs-, Familien- oder Alltagsfragen,
  • Unterstützung beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule sowie von der Grundschule in die weiterführende Schule,
  • Vernetzung mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Familienberatung,
  • Förderung von Teilhabe, Integration und Chancengerechtigkeit im Sozialraum.

Die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen, dass Familiengrundschulzentren die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus stärken, Hemmschwellen gegenüber Beratungsangeboten abbauen und Bildungs- sowie Teilhabechancen von Kindern nachhaltig verbessern können. Gerade Familien, die Unterstützungsangebote bislang nur schwer erreichen, profitieren von den wohnortnahen und niedrigschwelligen Strukturen.

Auch für Göttingen bietet dieses Konzept die Chance, bestehende Unterstützungsangebote besser miteinander zu vernetzen und Familien frühzeitig zu begleiten. Insbesondere in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen könnte ein Familiengrundschulzentrum einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit leisten.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch eine verlässliche finanzielle Förderung. Die Stadt Göttingen kann ein solches Modellprojekt nicht dauerhaft aus eigenen Mitteln finanzieren. Deshalb sollte sich die Verwaltung gegenüber dem Land Niedersachsen aktiv dafür einsetzen, dass ein Förderprogramm nach nordrhein-westfälischem Vorbild geschaffen oder bestehende Fördermöglichkeiten entsprechend erweitert werden.

Nordrhein-Westfalen fördert den Aufbau und Betrieb von Familiengrundschulzentren gezielt mit Landesmitteln. Gefördert werden insbesondere die Koordination der Zentren, der Aufbau multiprofessioneller Netzwerke sowie die Bündelung und Verstetigung präventiver Angebote für Familien.

Die positiven Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen, dass dieses Konzept einen wirksamen Beitrag zur Stärkung von Familien und zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern leisten kann. Was in Nordrhein-Westfalen erfolgreich funktioniert, kann auch in Niedersachsen ein Gewinn für Familien sein. Deshalb sollte Göttingen die Initiative ergreifen und sich als Modellkommune für ein Familiengrundschulzentrum positionieren.